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Seit dem 1.1.2026 hat die Arbeitsplatzbeschaffung mittels Ich-AG ein gesetzliches Fundament erhalten: Arbeitslose, die sich selbstndig machen, knnen in den ersten drei Jahren mit einem steuerfreien Existenzgrndungszuschuss gefrdert werden. Der Zuschuss wird jeweils fr ein Jahr bewilligt und betrgt im ersten Jahr pro Monat 600,- , im folgenden Jahr 360,- und im letzten Jahr 240,- pro Monat. Der Zuschuss wird unter den folgenden Voraussetzungen gewhrt:
- die Existenzgrndung erfolgt im engen zeitlichen Zusammenhang mit dem Bezug von Arbeitslosengel bzw. hilfe (oder ABM/ SAM-Beschftigung),
- das zu erwartende Arbeitseinkommen (der Unternehmensgewinn, ggf. zu erhhen um Einkommen aus einer Nebenbeschftigung) betrgt hchstens 25.000 pro Jahr,
Bei Einfhrung des neuen Zuschusses war eine weitere Voraussetzung zu erfllen: whrend des Frderzeitraums durften keine Arbeitnehmer beschftigt werden. Durch das aktuelle Kleinunternehmerfrdergesetz ist diese Einschrnkung aufgehoben worden.
Nach Ablauf eines Jahres hat die Existenzgrnderin das weitere Vorliegen der Voraussetzungen nachzuweisen. Wenn diese Bedingungen bis zum 3. Jahr erfllt sind, summiert sich die Frderung auf insgesamt 14.400 . Damit kann der Existenzgrndungszuschuss fr viele arbeitslose Existenzgrnderinnen einen Beitrag zur Strkung des Eigenkapitals leisten.
Der Bezug des Zuschusses hat weitere Konsequenzen, unter anderem
- die Existenzgrnderin ist whrend des Frderungszeitraums rentenversicherungspflichtig,
- wer den Existenzgrndungszuschuss erhlt, kann kein berbrckungsgeld beziehen.
Wir untersttzen Sie bei der Wahl geeigneter Frderungsmittel durch individuelle Beratung. Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin unter
Fon: 54 70 30 48. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.
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